KI-generierte Bilder kennzeichnen: Der „KI-generiert"-Toggle
Seit dem 2. August 2026 schreibt Art. 50 des EU AI Act vor, dass KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden müssen, wenn sie sonst als echte Aufnahmen durchgehen würden. Im Seitenmanager kannst du dafür pro Bild einen „KI-generiert"-Toggle aktivieren.
Was ist neu?
Im JobShop-Editor gibt es jetzt einen „KI-generiert"-Toggle bei jedem hochgeladenen Bild – sowohl bei Inhaltsbildern als auch bei Modul-Hintergrundbildern. Ist er aktiviert, zeigt das Frontend einen permanent sichtbaren Hinweis auf dem Bild an, gut lesbar auch auf mobilen Geräten und ohne Hover-Effekt.

Für welche Bilder gilt die Kennzeichnungspflicht?
| Betrifft | Betrifft nicht |
|---|---|
| Hero-Bilder, Modul-Hintergrundbilder, Karten / Standortabbildungen, Ansprechpartner-Fotos, Slider-Bilder | Logos, Favicons, Icons, Award-Badges |
So aktivierst du die Kennzeichnung

Handlungsbedarf
Warum ist das wichtig?
Verstöße gegen Art. 50 des EU AI Act können mit Bußgeldern von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. talentsconnect hostet und rendert die Bilder – die Betreiber:in der Karriereseite ist jedoch rechtlich verantwortlich. Der Toggle hilft dabei, dieser Pflicht einfach nachzukommen.
Stand: August 2026 ✦ Sprache: Deutsch
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